29.03.2012: Vergaberecht & Bauvertragsrecht
Das diesjährige Seminar hat bereits stattgefunden.
Bei Fragen zu den Terminen 2013 wenden Sie sich bitte an Frau Saskja Küster, Tel: 07386/9792-262.
Bauzeitverzögerungen und Bauablaufstörungen
Nebenangebote
Wer kennt das nicht: Eine Baustelle kann nicht rechtzeitig gestartet werden. Während des Bauablaufs ordnet der Auftraggeber Änderungen an und erteilt Zusatzaufträge. Die Frage ist, wie der neue Preis für diese geänderten Leistungen der Zusatzleistungen berechnet wird. Wie wirken sich solche Änderungen also beim Einheitspreisvertrag und beim Pauschalpreisvertrag aus?
Der Einsatz innovativer Verfahren und Technologien ist in Ausschreibungen selten vorgesehen. Dabei können Bauunternehmen sich im Rahmen von Nebenangeboten über den Einsatz von neuen Verfahren klare Wettbewerbsvorteile verschaffen. Hier sind jedoch einige wichtige formelle und inhaltliche Punkte zu beachten. Dieses Seminar vermittelt vor dem Hintergrund dieser zwei typischen Ausgangssituationen praxisorientiertes Grundlagenwissen, Bewertungsrichtlinien und Argumentationshilfen von formal korrekten Nebenangeboten und Hintergrundwissen für die richtige Abrechnung bei Leistungsänderungen, sowohl bei Einheitspreisverträgen als auch bei Pauschalpreisverträgen.
Beispielfragen, auf die das Seminar Antwort gibt:
Bauvertragsrecht: Schwerpunkt Nachträge
• Welche Vertragsarten gibt es (Einheitspreis-, Pauschalpreisvertrag)?
• Was ist unter einem Detail-Pauschalpreisvertrag zu verstehen, was unter einem Global-Pauschalpreisvertrag?
• Was gehört eigentlich zum „vertraglichen Leistungsinhalt“ (Nebenleistungen, zusätzliche Leistungen)?
• Inwieweit darf der Auftraggeber Leistungsänderungen anordnen?
• Wer ist berechtigt, Nachträge anzuordnen?
• Wie sichert der Unternehmer seine Vergütungsansprüche bei Nachträgen?
• Wie berechnet sich die geänderte Vergütung bei Einheitspreisverträgen?
• Wie berechnet sich die neue Vergütung bei Pauschalpreisverträgen?
• Bleibt „guter Preis guter Preis, schlechter Preis schlechter Preis“?
Rechtliche Einbeziehung neuer Verfahren über Nebenangebote,
§ 25 Ziff. 1-3 VOB/A, § 16 Abs. 1 Nr. 1 e, f VOB/A, § 8 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A
• Welche inhaltlichen Neuerungen bringt die VOB/A mit sich?
• Was ist bei der Ausschreibung von Nebenangeboten zu beachten?
• Welche Voraussetzungen sind erforderlich für eine Wertung?
• Wann ist ein Nebenangebot „gleichwertig“?
• Was bedeutet das sogenannte „Verbot der Mischkalkulation“?
Zielgruppe: Bauleiter, Vertreter der öffentlichen Hand, Ingenieure, Planer, Techniker, Meister
Referenten: Dr. Sigurd König
Kosten: 148,00 € zzgl. MwSt. - ab 3 Teilnehmern 10 % Rabatt - ggf. zzgl. 40,70 € für ZTV E-StB
Zertifikat: Jeder Teilnehmer erhält nach Seminarende ein Zertifkat, das ihm die erlangte Sachkunde bestätigt


